Ab 01. August 2023 gelten durch die Ersatzbaustoffverordnung (als Teil der Mantelverordnung) in Deutschland erstmals bundeseinheitliche Rechtsvorschriften für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe sowie erstmals bundeseinheitliche Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.
Die sog. Mantelverordnung (neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), sowohl die neuverfasste Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) als auch die angepasste Deponieverordnung (DepV) wurde am 16.07.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit diesem Praxisseminar möchten wir Sie auf das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung zum 01. August 2023 aufmerksam machen. Diese müssen die Bundesländer nun im Vollzug umsetzen. Erste Entwürfe für die Umsetzung liegen bereits vor. Im Seminar soll insbesondere ein Wissens- und Erfahrungsaustausch angeregt werden.
Sie haben vor nicht allzu langer Zeit den Grundkurs „Einführung in die Ersatzbaustoffverordnung 2021“ bei uns besucht. Ab Mitte 2023 bieten wir den Erweiterungskurs „Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung im Vollzug und in der Praxis“ an. Wir empfehlen Ihnen sowohl die „Einführung in die Ersatzbaustoffverordnung“, als auch den Kurs „Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung im Vollzug“ zu besuchen. Der Grundkurs ist für die praktische Umsetzung genauso notwendig wie der Erweiterungskurs. Dies ist zwar keine Voraussetzung für die Buchung des Kurses „Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung im Vollzug“, jedoch es wird dringend empfohlen Erfahrungen in diesem Bereich mitzubringen.
Einführung - Neue Herausforderungen an die Praxis durch die Ersatzbaustoffverordnung
Ziel des Seminars ist es bei der Aktualität des Themas die zukünftigen Anforderungen zur Umsetzung der ErsatzbaustoffV in die Praxis zu erörtern und zu diskutieren.
Zielgruppen:
Recyclingindustrie, Entsorgungsbetriebe für mineralische Abfälle, RAP-Stra-Prüfstellen, akkreditierte Labore im Umweltbereich, Ingenieurbüros, Baufirmen aus dem Straßen- und Tiefbaubereich, Behörden für den Abfall- und Bodenbereich, Deponiebetreiber
Stand der Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung im Vollzug
Vorerkundung mineralischer Abfälle an der Anfallstelle, die nicht durch die GewerbeabfallV bzw. die ErsatzbaustoffV beschrieben werden
Hinweise zu den Vorerkundungen von Boden- und Baggergut gemäß BBodSchV
konkrete Umsetzungsvorschläge für verschiedene Teilprozesse der Ersatzbaustoffverordnung
Spezielle Anwendungsbereiche der ErsatzbaustoffV wie ländlicher Wegebau, R-Beton und Bezüge zu den bautechnischen Anforderungen im Hinblick auf Schadstoffe
Vorschläge zur praktischen Umsetzung der Annahmekontrolle und Güteüberwachung
Detaillierte Bewertung und Berechnung der Untersuchungsergebnisse für die Materialwerte/ Überwachungswerte anhand anschaulicher Fallbeispiele
Anforderungen an Verfüllungen von Tagebauchlöcher gemäß BBodschV und mögliche Ausnahmen davon
Weitere wichtige Neuerungen der novellierten BBodSchV mit Auswirkungen für den Baubereich
Vorstellung der Dokumentation und Anzeigepflichten für MEB (mineralischer Ersatzbaustoffe) anhand von Beispielen
Bestimmung der Grundwasserdeckschicht, des höchsten normalen Grundwasser an der Einbaustelle an Hand von Beispielen
Oliver Sommer, Mitarbeiter SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH