3. Verordnung Änderung der Trinkwasserverordnung

seit November 2015 - Messungen radioaktiver Stoffe

Der Schutz des Trinkwassers in Deutschland ist weiter erhöht. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung ist am 26. November 2015 in Kraft getreten. Mit dieser Änderung werden Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf künstliche und natürliche radioaktive Stoffe festgelegt. Vorgegeben werden dabei Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210.

Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt als sehr gering einzuschätzen. Jedoch kann Trinkwasser in Abhängigkeit vom geologischen Untergrund einen erhöhten Gehalt an natürlichen radioaktiven Stoffen enthalten. Der Inhaber einer Wasserversorgungsanlage muss grundsätzlich Untersuchungen des Trinkwassers im Hinblick auf Radionuklide natürlichen Ursprungs durchführen. Künstliche Radionuklide sind dagegen allenfalls durch unkontrollierte Freisetzungen, möglich.

Innerhalb der ersten vier Jahre nach Inkrafttreten der Änderung der Trinkwasserverordnung ist bei bereits in Betrieb befindlichen Wasserversorgungsanlagen eine sogenannte Erstuntersuchung durchzuführen. Beim Überschreiten von Parameterwerten für radioaktive Stoffe prüft die zuständige Behörde, ob ein Risiko für die menschliche Gesundheit gegeben ist. Somit sind Maßnahmen zur Reduzierung der Radioaktivitätskonzentration notwendig, welche die Behörde anordnen kann.

Bundesgesetzblatt mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung