Ab August 2023 - Neufassung der BBodSchV

Neue BBodSchV in Kraft getreten

Mit der Mantelverordnung ist nicht nur die Ersatzbaustoffverordnung ab 01.08.2023 in Kraft getreten, sondern u.a. auch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) neu gefasst worden. Sie wurde 1999 erlassen und ist seitdem fast unverändert geblieben. Neben der Anpassung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und an die Erfahrungen aus über 20 Jahren Vollzug der Verordnung wurde die Verordnung auf Aspekte des physikalischen Bodenschutzes und die bodenkundliche Baubegleitung erweitert.

Es sind u.a. diese wichtigen Aspekte in die Verordnung integriert worden:

  • Regelung der Verfüllung von Abgrabungen
  • Wichtig! Probenahmen nur unter akkreditieren Bedingungen ab 2028
  • neue Prüf- und Maßnahmenwerte: Prüfwerte in Abhängigkeit vom TOC-Gehalt, verschärfte Prüfwerte wie z. B. bei den PAK
  • neue Untersuchungsparameter wie z. B. PFAS, sprengstofftypische Verbindungen, Nonylphenole, dl-PCB (dioxinlike-PCB)

Somit werden auch erhöhte Anforderungen an Bodenuntersuchungen einschließlich der Probenahme gestellt: Besuchen Sie unsere Schulungen zur Probenahme von Boden und Bodenluft auf der Sie die erforderliche Sachkunde erwerben können.

Bodenkundliche Baubegleitung: Nach § 7 Satz 1 dürfen Behörden bei Maßnahmen ab 3000 m² vom Pflichtigen im Einzelfall eine Beauftragung einer bodenkundlichen Baubegleitung nach DIN 19639 verlangen.

Besuchen Sie unser Praxisseminar zur Bodnenkundlichen Baubegleitung auf dem viele Fallbeispiele erläutert werden.