Ersatzbaustoffverordnung und Probenahme nach LAGA PN 98

Neue Ersatzbaustoffverordnung und Probenahme nach LAGA PN 98 verpflichtend

Auch im Zuge der neuen Ersatzbaustoffverordnung (ab 01.08.223 in Kraft getreten) gilt nach § 8 weiterhin die LAGA PN 98 als Regelwerk für die Probenahme. Die Fach- und Sachkunde ist mit einem Lehrgang einschließlich Erfolgskontrolle nachzuweisen. Diese ist alle 5 Jahre aufzufrischen. Es gilt die Protokollpflicht (Aufbewahrungspflicht 5 Jahre). Rückstellproben sind mindestens 6 Monate aufzubewahren. Die DIN 19698 Teil 1 und Teil 2 können ergänzend herangezogen werden.

Besuchen Sie unser Seminar zum Erwerb der Sachkunde zur Probenahme von Abfall nach LAGA PN 98, zahlreiche Termine deutschlandweit, bei einer Auffrischung auch Online-Teilnahme möglich.