Mantelverordnung: Grundwasser-Ersatzbaustoffe-Bodenschutz

Der Dritte Arbeitsentwurf der sogenannten Mantelverordnung (MantelV) liegt seit Juli 2015 vor. Durch diese Verordnung sollen die Verordnung zum Schutz des Grundwassers vom 9. November 2010 geändert,

Der Dritte Arbeitsentwurf der sogenannten Mantelverordnung (MantelV) liegt seit Juli 2015 vor. Durch diese Verordnung sollen die Verordnung zum Schutz des Grundwassers vom 9. November 2010 geändert, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 neu gefasst sowie die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung) neu geschaffen werden. Weiterhin wird die Deponieverordnung geändert.

Der 3. Arbeitsentwurf der MantelV ist eine Weiterentwicklung des 2. Arbeitsentwurfs vom Oktober 2012, zu dem zahlreiche Hinweise aus der Fachöffentlichkeit eingegangen waren, die bei der Erarbeitung des 3. Arbeitsentwurfs mit allen Beteiligten intensiv erörtert und kontrovers diskutiert worden sind. Dieser 3. Arbeitsentwurf wir in seit Anfang August 2015 in einem UFOPLAN-Vorhaben „Planspiel Mantelverordnung“ wesentliche Auswirkungen untersucht. Dazu zählen u.a. die künftigen Verwertungsmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen und Bodenmaterial im Hinblick auf eine mögliche Verschiebung von Stoffströmen


Detaillierte Informationen unter: BMUB