Mantelverordnung vom Bundesrat im Juni 2021 verabschiedet

Nach langem Ringen - Mantelverordnung vom Bundesrat im Juni 2021 verabschiedet

Nachdem Bund, Länder und Industrie 16 Jahre lang gerungen haben, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 25. Juni 2021 die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen. Mehreren Verordnungen wurden abgestimmt und einheitliche Regelungen getroffen, wie mineralische Abfälle, u.a. Bauschutt bestmöglich zu verwerten sind. Dabei wurden unter der Mantelverordnung neue und zurzeit bereits gültige Rechtstexte vereint:

  • die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV),
  • die Neufassung der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV),
  • die Anpassung der Deponieverordnung (DepV)  
  • die Anpassung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)  

Im Kern geht es u.a. um den Schutz von Boden und Grundwasser und um eine möglichst hohe Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe, die durch Wiederaufbereitung von Baustoffen und aus Reststoffen gewonnen werden. Anforderungen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken sind in die Ersatzbaustoffverordnung integriert. Somit sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und gleichzeitig die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden. Das hat besonderen Stellenwert, da Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen der größte Abfallstrom in Deutschland sind.
Somit gelten ab Sommer 2023 erstmals bundesweit einheitliche Regeln für Verwertung und Einsatz mineralischer Abfälle.