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Neue Trinkwasserverordnung 2018

Im Januar 2018 ist eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten.

Die “Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften” vom 03.01.2018 regelt die Novellierung der Trinkwasserverordnung. Die erneute Überarbeitung war erforderlich durch die notwendige Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/1787 vom 06.10.2015 in nationales Recht. Die neue Trinkwasserverordnung 2018 gibt eine Reihe von Änderungen vor, die die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen und Trinkwasserinstallationen in Gebäuden künftig beachten müssen.

Dazu zählen u.a.:

  • Eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen muss künftig durch das Trinkwasserlabor an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
  • Bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser dürfen nur Gegenstände und Verfahren verwendet werden, die bestimmungsgemäß der Trinkwasserversorgung dienen
  • Das Trinkwasser- und Lebensmittelrecht wird deutlicher voneinander abgegrenzt.  

Eine wichtige Neuerung die Einführung einer so genannten „Risikobewertungsbasierten Anpassung der Probennahmeplanung (RAP)“ für Wasserversorger, die auf dieser Grundlage mit mehr Flexibilität an die Untersuchung des Trinkwassers herangehen können. Zentrale und dezentrale kleine Wasserwerke können auf Basis der Risikobewertung von dem festgelegten Parameterumfang sowie der vorgegebenen Häufigkeit der Untersuchungen abweichen. Das UBA hat als Hilfestellung Leitlinien herausgebracht.