Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz

Inkrafttreten am 1. Juni 2012 - Abfallvermeidung und Recycling stehen im Mittelpunkt

Das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts wurde am 29. Februar 2012 veröffentlicht und tritt am 1. Juni 2012 in Kraft. Das bestehende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz tritt gleichzeitig außer Kraft. In diesem Artikelgesetz ist ein neuer wesentlicher Regelungsbereich des Artikel 1 das neue Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) enthalten. Somit wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG, AbfRRL) in deutsches Recht umgesetzt. Das bestehende deutsche Abfallrecht wird umfassend mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft modernisiert. Dies soll durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen erreicht werden. 65 % aller Siedlungsabfälle sollen bis 2020 recycelt und 70 % aller Bau- und Abbruchabfälle sollen stofflich verwertet werden. Durch die Novelle wird energiepolitisch ein wichtiger Beitrag geliefert. Die Aufgabenteilung zwischen Kommunen und Privatwirtschaft in der Entsorgung wird präzisiert und somit Rechts- und Planungssicherheit geschaffen.

Detaillierte Informationen unter:
Kreislaufwirtschaftsgesetz am 29.2.2012