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Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 18.01.2017 eine Änderung der Klärschlammverordnung beschlossen.

Das Bundeskabinett hat am 18.01.2017 eine Änderung der Klärschlammverordnung beschlossen.

Bundesumweltministerin Hendricks: "Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm wird künftig zur Pflicht. Damit leiten wir einen Paradigmenwechsel ein, hin zu einer ökologisch sinnvollen Nutzung wertvoller Bestandteile des Klärschlammes. Das stärkt die Kreislaufwirtschaft und trägt langfristig zur Versorgungssicherheit mit dem Rohstoff Phosphor bei."

Der Entwurf der novellierten Klärschlammverordnung (AbfKlärV) regelt wie Phosphor aus Klärschlämmen zurückgewonnen und Schadstoffe gleichzeitig reduziert werden können. Die Neufassung der AbfKlärV sieht vor, dass nach Ablauf angemessener Übergangsfristen bei größeren Kläranlagen Phosphor aus dem Klärschlamm zurückgewonnen werden muss.

Es besteht für kleinere Abwasserbehandlungsanlagen (< 50.000 Einwohner ausgelegt) weiterhin die Möglichkeit, Klärschlämme unmittelbar zu Düngezwecken zu nutzen. Für Klärschlamm, der zukünftig in der Landwirtschaft genutzt wird, werden Regelungen für eine Qualitätssicherung aufgestellt, die die behördliche Überwachung notwendig machen.

Der Regierungsentwurf bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Detaillierte Informationen unter: www.bmub.bund.de, 2