Seit 1. April 2010 ist für gefährliche nachweispflichtige Abfälle das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) gemäß §§ 17-22 der Nachweis-Verordnung (NachwV) anzuwenden. Seit diesem Zeitpunkt sind alle Entsorgungsnachweise und Begleitscheine zwingend in elektronischer Form zu führen und zu signieren. Somit mussten sich alle Abfallwirtschaftsbeteiligten (Erzeuger/Besitzer, Einsammler/Beförderer, Entsorger) in die Lage versetzen, am eANV teilzunehmen. Die Praxis der Umsetzung des eANV in die betrieblichen Abläufe mit neuen Aufgaben, erhöhten Verpflichtungen und zunehmenden Kosten ist nicht ganz ohne Probleme verlaufen.
Die „Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ ist am 01. Juni 2014 in Kraft getreten ist. Sie enthält im Wesentlichen als Artikel 1 eine neue „Anzeige- und Erlaubnisverordnung“, die die derzeitige Beförderungserlaubnisverordnung ablöst, sowie als Artikel 4 Änderungen in der abfallrechtlichen Nachweisverordnung. Besonders hervorzuheben ist die vom Bundesrat durchgesetzte Ausnahmeregelung von der Anzeigepflicht für bestimmte Unternehmen, aber auch erweiterte Anzeigepflichten, die besonders viele Abfalltransporteure betreffen. Die Abgrenzung von Tätigkeiten „im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen“ gegen gewerbsmäßiges Handeln spielt eine besondere Rolle.
Ziel des Praxisseminars ist es, Problembetrachtungen rund um die Abfallnachweisführung zu führen: von den abfallrechtlichen Grundpflichten zur Abfalleinstufung, Funktionalität und Verfahren der Nachweisführung, Elektronisches Verfahren und qualifizierte Signatur bis zum Abfalltransport. Es werden Lösungsansätze aufgezeigt.
Die Teilnehmer sind eingeladen, vor der Veranstaltung eigene Negativerfahrungen mit der Abfallnachweisführung und der elektronischen Umsetzung vorzustellen. Soweit möglich und sinnvoll, werden diese Praxisbeispiele in der Veranstaltung mit dem Ziel, Problemlösungsansätze aufzuzeigen, anonymisiert zur Diskussion gestellt.
Zielgruppen: Abfallerzeuger/Besitzer, Einsammler/Beförderer, Entsorger
Abfallrechtliche Grundpflichten
Abfalleinstufung, Regelwerke
Neue Anzeige- und Erlaubnisverordnung und Änderung der Nachweisverordnung 2014
So funktioniert Nachweisführung I:
Vorabkontrolle, Verbleibkontrolle
So funktioniert Nachweisführung II:
Vorabkontrolle, Verbleibkontrolle, eVerfahren, Signatur
So funktioniert Nachweisführung III:
eVerfahren, Signatur, Abfallregister, Transporte
Problemerfahrungen und Lösungsansätze
Bevollmächtigungen, Organisation, Qualifikation
Diskussion von Problemfällen
Dipl.-Ing. Wolfgang Mondry, Sachgebietsleiter Abfallbehörde im Umweltschutzamt Bremerhaven