Bildungsscheck, Bildungsgutschein, Bildungsprämie

Nutzen Sie öffentliche Fördermöglichkeiten

Bildungsschecks für Unternehmen

Gemäß der „Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen“ gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Landes und mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen.

Es wird in Form eines Bildungsschecks die Teilnahme von Beschäftigten aus Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen, gefördert. 

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines Bildungsschecks gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500 Euro je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme. Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. 

Wo bekommen Sie Informationen zum Bildungsscheck? 

Die Anträge sind bei der GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). 

Informationen finden Sie auf der Internetseite Verein zur Förderung der Weiterbildungs-Information und Beratung - WIB - e. V.

Die Antragsunterlagen stehen auf den Internetseiten der GSA zum Download bereit.

Bildungsprämie

Im Berufsleben sorgt regelmäßige Weiterbildung für notwendige Sachkenntnis - lebenslanges Lernen ist unumgänglich.

Die Bildungsprämie hilft dabei! Erwerbstätige Männer und Frauen mit einem Einkommen bis 20.000 Euro (40.000 bei Verheirateten) werden mit dem Prämiengutschein unterstützt. Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Es gibt bundesweit Beratungsstellen.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.bildungspraemie.info

Bildungsgutschein 

Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.weiterbildung-mv.de/bildungsgutschein.cfm

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Kontakt: Dr. Jeanette Holz, Tel.: 0381 / 8576285